Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. In Dresden mit ca. 570.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzgebiete und persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.
Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) in der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Darüber hinaus übernehmen wir wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.
Wir suchen für September 2025 zehn
Auszubildende zum/zur Notfallsanitäter/-in (m/w/d) mit anschließender Laufbahnausbildung zum/zur Brandmeister/-in (m/w/d)
Chiffre: AF3725
- Bewerbung bis: 31. Oktober 2024
- Arbeitszeit: Vollzeit
- Entgelt- oder Besoldungsgruppe: Ausbildungsvergütung nach TVAöD – besonderer Teil Pflege für die Dauer des Abschnittes Notfallsanitäter/-in, anschließend Anwärterbezüge entsprechend SächsBesG zuzüglich Anwärtersonderzuschlag für Notfallsanitäter/-innen
- Standorte: Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden sowie externe Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser
Die Ausbildung gliedert sich in zwei Teile. Im ersten Teil absolvieren Sie die dreijährige Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter/-in. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt bei persönlicher und gesundheitlicher Eignung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, in welchem Sie in zwei Jahren die Ausbildung zum/zur Brandmeister/-in absolvieren.
Grundlagen für diese Kombinationsausbildung sind:
- das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in der Fassung vom 19. Juli 2023 mit den dazu erlassenen Ausführungsverordnungen, insbesondere der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) vom 7. Juni 2023 in den jeweils geltenden Fassungen und
- die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 7. März 2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).
Diese Aufgaben erwarten Sie
Die Berufsfeuerwehr der Landeshauptstadt Dresden besetzt eine Vielzahl an Fahrzeugen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes mit Beschäftigten des feuerwehrtechnischen Dienstes der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene, um bei Notfällen hochwertig und zuverlässig Hilfe leisten zu können. Diesbezüglich ist es erforderlich, dass hoch qualifiziertes Personal für den Feuerwehr- und Rettungsdienst zu Verfügung steht. Sie erhalten damit die Möglichkeit, nach der erfolgreich absolvierten Kombinationsausbildung ein fester Bestandteil im #TeamFeuerwehrDresden zu werden.
Als Brandmeister/-in mit Notfallsanitäterqualifikation
- wirken Sie bei den abwechslungsreichen, spannenden und herausfordernden Aufgaben der Brandbekämpfung, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes mit,
- führen den Einsatz eines Rettungstransport- oder Krankentransportwagens,
- bewerten, erfassen und erkennen Sie Notfall- und Gefahrensituationen bei Menschen,
- versorgen Sie Patienten/Patientinnen eigenständig bis zum Eintreffen des Notarztes/der Notärztin oder bis in die Klinik.
Was wir Ihnen bieten
Sie sind auf der Suche nach einer Tätigkeit mit Perspektive in Dresden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Beschäftigte der Landeshauptstadt Dresden profitieren von zahlreichen Vorteilen und Möglichkeiten.
Freuen Sie sich auf...
- eine überaus spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Ausbildung
- ein leistungsstarkes und hoch motiviertes Team, welches sich engagiert, um notleidenden Bürgern und Bürgerinnen zu helfen
- Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge während der Notfallsanitäterausbildung
- vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr und Möglichkeit des Bildungsurlaubs sowie Sonderurlaubs
- umfangreiches Qualifizierungsangebot für fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung
- Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket, auch als Deutschlandticket)
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. durch abgestimmte Dienstplanung)
Das bringen Sie mit
- freundliches, sicheres Auftreten
- kommunikative und kooperative Fähigkeiten
- Einfühlungsvermögen im Umgang mit Patienten, Angehörigen und Kollegen
- Bereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen
- Einsatzbereitschaft und Motivation, Teamfähigkeit und persönliches Engagement
- hohe psychische und physische Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit
Für eine Ausbildung kann zugelassen werden, wer
- einen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:
- Realschulabschluss,
- Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
- einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
- das 18. Lebensjahr zum geplanten Praktikumsbeginn am 1. Oktober 2025 vollendet und
- das 28. Lebensjahr zum Ausbildungsbeginn noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von mindestens 12 Jahren möglich)
- mindestens 165 cm groß ist,
- über ein betriebs- und amtsärztliches Gutachten der prognostizierten gesundheitlichen und körperlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),
- ein nach dem 1. Januar 2024 ausgestelltes Deutsches Sportabzeichen mindestens in Silber nachweist,
- über gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügt (deutsches Sprachniveau B2)
- aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise und seiner charakterlichen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen „Äußeres Erscheinungsbild – Tätowierungen“ beachten),
- bis zur Übernahme in die Brandmeisterausbildung
- die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt,
- betriebs- und amtsärztliches Gutachten der gesundheitlichen und körperlichen Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt und
- den Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz besitzt.
Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Notfallsanitäter/-in die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebene Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung geprüft.
Wünschenswert ist zusätzlich:
- der Besitz eines Führerscheins für Fahrzeuge über 7,5 t
- Mehrsprachigkeit
Von den Bewerbenden wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.
Wir sind überzeugt, dass Vielfalt und Chancengleichheit entscheidend für unseren Erfolg sind. Daher möchten wir insbesondere Frauen dazu ermutigen, sich auf die Ausbildung zu bewerben.
Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass unsere Beschäftigten die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Wir begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung sowie sexueller Orientierung und Identität.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de zu. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlende Unterlagen können bis spätestens 30. Juni 2025 nachgereicht werden.
Alle Informationen rund um das Auswahl- und Bewerbungsverfahren, zum Ausbildungsverlauf, wichtige Tipps und Hinweise zur Vorbereitung für das Auswahlverfahren sowie zum Angebot eines Jobtalks, bei dem sich Interessierte informieren und Fragen stellen können, finden Sie unter www.dresden.de/112karriere.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.
Ihre Ansprechpersonen
Herr Sandner
Tel. 0351-8155360
Herr Schäfer
Tel. 0351-8155260
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Informationsblatt (für Stellenausschreibungen)
über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst
Gesundheitliche Anforderungen:
- kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
- Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
- keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
- ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschäfte darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiben, keine Rotschwäche
- leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
- saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen), abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
- ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)
Ausschlussgründe können insbesondere sein:
- Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
- ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
- Wirbelgleiten
- Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
- Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
- chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis
- chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
- chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
- Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
- chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
- Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
- Bluthochdruck
- chronische Infektionen z. B. Hepatitis B und C
- Blutgerinnungsstörungen
- chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
- Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
- Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
- schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma
- Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
- Selbsttötungsversuche
- Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
- Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
- Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
- habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
- Kreuzbandschäden der Kniegelenke
- bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
- Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie
Zur Beachtung nach Laser-OP
- Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
- Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.
Erklärungsbogen (erst bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung auszufüllen)
zur amtsärztlichen Untersuchung von Bewerbern (m/w/d) für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst in Hinsicht auf das äußere Erscheinungsbild - Tätowierungen
Angaben Bewerber:
Name, Vorname: ________________________________
geb. am: ________________________________
Tätowierungen: ja/nein
*Vorgehensweise, wenn die Beantwortung mit ja erfolgt:
- Aushändigung der Fotos inklusive Bedeutung der vorhandenen Tätowierungen an den Amtsarzt ggf. Nachreichung
Anzahl Tätowierungen: ___
- Bestätigung Amtsarzt, dass Tätowierungen mit Körper des Bewerbers übereinstimmen:
___________________________
Datum, Unterschrift Amtsarzt