Brandoberinspektoranwärter/-in (m/w/d)

Stellenangebot

Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. In Dresden mit ca. 570.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzgebiete und persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.

Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) in der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Darüber hinaus übernehmen wir wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.

Wir suchen zum 1. April 2025 mehrere

Brandoberinspektoranwärter/-innen (m/w/d) - Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene Fachrichtung Feuerwehr
Chiffre: AF372502

  • Bewerbung bis: 26. Juli 2024
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge gemäß SächsBesG
  • Standort: Scharfenberger Straße 47, 01139 Dresden
  • Qualifikation: abgeschlossene Hochschulbildung

Diese Aufgaben erwarten Sie

Die Tätigkeiten und Einsatzmöglichkeiten einer Brandoberinspektorin/eines Brandoberinspektors sind äußerst vielfältig und abwechslungsreich. Sie tragen beispielsweise als Zugführer/-in die Verantwortung für den Einsatz mehrerer Einsatzfahrzeuge und zahlreicher Einsatzkräfte. Dabei koordinieren und leiten Sie alle notwendigen Maßnahmen zur Rettung, Brandbekämpfung und Technischen Hilfeleistung. Auf den Feuer- und Rettungswachen sowie in der Integrierten Regionalleitstelle sind Sie darüber hinaus für die Personalplanung, Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Einsatzbereitschaft verantwortlich. Ebenso können Sie beispielsweise Tätigkeiten im Sachgebiet Baugenehmigungsverfahren wahrnehmen oder sind als Führungsdienst im Bereich der ABC-Gefahrenabwehr tätig. Auch im Bereich der IT und in der Fahrzeug- und Gerätetechnik sind Fachleute notwendig, welche über fundierte Kenntnisse aus den unterschiedlichen Studienrichtungen verfügen.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst beinhaltet Ausbildungsabschnitte an den Landesfeuerwehrschulen (Grundlehrgang - B1, Gruppenführerlehrgang - B3, Zugführerlehrgang - B4 und die Laufbahnprüfung) sowie Praktika als Truppmann/-frau, Truppführer/-in, Gruppenführer/-in und Zugführer/-in. Während des Truppmann-/Truppführerpraktikums bei der Berufsfeuerwehr Dresden erhalten Sie weiterhin die theoretische Grundausbildung des Rettungssanitäters. Ihre Praktika als Gruppenführer/-in bzw. Zugführer/-in werden Sie planmäßig bei zwei externen Dienststellen absolvieren.

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gezahlt. Nach der erfolgreich abgelegten Laufbahnprüfung ist die Verwendung auf Stellen der Besoldungsgruppe A 10 SächsBesG vorgesehen. Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Ämter sind perspektivisch vorhanden.

Zum Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer 

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern erfüllt,
  • einen Bachelor- oder einem entsprechenden Diplomgrad durch einen abgeschlossenen Studiengang in einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung an einer Hochschule, Fachhochschule oder einer Berufsakademie nachweist,
  • am 1. April 2025 das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme gemäß Soldatenversorgungsgesetz),
  • über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),
  • das Deutsche Sportabzeichen (mindestens Stufe Silber) aktuell (nach 01.01.2024) erworben hat,
  • Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines KFZ und
  • den Eignungstest bei der Feuerwehr Dresden erfolgreich absolviert hat.

Wünschenswert

  • Zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte nach der Ausbildung wird eine entsprechende Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.
  • Einsatzbereitschaft, gute Umgangsformen und ein entsprechendes Erscheinungsbild sowie ein einwandfreier Leumund werden vorausgesetzt.

Nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen führt die Berufsfeuerwehr Dresden 

am 28. August 2024 einen Eignungtest sowie 

am 25., 26. oder 27. September 2024 ein Assessment-Center durch.

Der Eignungstest beinhaltet einen kognitiven Leistungstest, einen Sport- und Praxistest sowie ein Assessment-Center. Der kognitive Leistungstest sowie das Assessment-Center werden durch die Deutsche Gesellschaft für Personalwesen e. V. (dgp) durchgeführt. Der Sporttest orientiert sich an den Testkriterien der „Physischen Eignungsfeststellung für die Berufsfeuerwehr in Deutschland“. Folgende Disziplinen werden planmäßig getestet: CKCU-Test, Kasten-Bumerang-Test, Liegestütze, Beugehang, 3000-Meter-Lauf und Wechselsprünge. Im Praxistest sind die Atemschutzübungsstrecke ohne Atemschutzgerät zu absolvieren und eine Drehleiter zu besteigen.

Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der neuen Tätigkeit einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen?

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung.

Bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de in deutscher Sprache. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.

Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.

Ihre Ansprechpersonen

für fachliche Fragen
Herr Schäfer (Brand- und Katastrophenschutzamt) 
Tel. 0351-8155260 

zum Bewerbungsprozess
Frau Großmann (Haupt- und Personalamt)
Tel. 0351-4882679

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Informationsblatt

über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst

Gesundheitliche Anforderungen:

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
  • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiten, keine Rotschwäche
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen). Abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)

    Ausschlussgründe können insbesondere sein:

    • Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
    • ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
    • Wirbelgleiten
    • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
    • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
    • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z.B. Schuppenflechte, Neurodermitis
    • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z.B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem 
    • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z.B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
    • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
    • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
    • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
    • Bluthochdruck
    • chronische Infektionen z.B. Hepatitis B und C
    • Blutgerinnungsstörungen
    • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
    • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
    • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
    • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z.B. Rheuma
    • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
    • Selbsttötungsversuche
    • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
    • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
    • Erkrankungen/Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
    • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
    • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
    • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich 
    • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

    Zur Beachtung nach Laser-OP

    • Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
    • Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.

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