Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. Ihr Reichtum ist vielfältig: Barocke Baudenkmale und überwältigende Kunstschätze treffen auf eine pulsierende Wissenschaft und Forschung. Die Weite der Elbwiesen, ihre Schlösser und Weinberge beeindrucken zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland. In Dresden, als wachsende Großstadt mit ca. 570.000 Einwohnern, lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten.
Als Arbeitgeberin bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten und persönlicher Entfaltung. Die Aufgaben sind vielfältig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.
Im Umweltamt, Abteilung Immissionsschutz- und Abfallbehörde der Landeshauptstadt Dresden, ist die Stelle
Sachbearbeiter anlagebezogener Immissionsschutz - Ingenieur
(m/w/d)
Chiffre: 86230301
ab sofort unbefristet zu besetzen.
Bewerbungbis: offen
Arbeitszeit: Vollzeit
Entgeltgruppe: 11 TVöD-V
Tätigkeitsbereich: Ingenieurinnen und Ingenieure
Diese Aufgaben erwarten Sie
- Durchführung von Verwaltungsverfahren insbesondere nach §§ 22 - 25 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit Rechtsverordnungen; Verwaltungsvorschriften und Richtlinien wie Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm), Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVwV-Baulärm), Freizeitlärm-Richtlinie, 18. und 32. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (18. BImSchV, 32. BImSchV), Licht-Leitlinie, Richtlinien vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI-Richtlinien) sowie der 1. BImSchV
- Teilnahme an Verhandlungen und Beratungen; fachliche und verfahrensrechtliche Beratung von Anlagenbetreibern
- eigenverantwortliche Bearbeitung von Umweltmeldungen, Bürgeranfragen, Beschwerden usw.
- selbständige Erarbeitung von immissionsschutzrechtlichen Fachstellungnahmen insbesondere zu Lärm sowie zu Licht und elektromagnetischen Feldern (26. BImSchV) vor allem in Baugenehmigungsverfahren, immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Verfahren der Bauleitplanung, hier insbesondere zu Bebauungsplänen
- eigenständige Erstellung von Prognosen; Auswertung; Plausibilitätsprüfung und Bewertung externer Prognosen und Sachverständigengutachten, erforderlichenfalls unter Einbeziehung externer Fachund Sachkunde
- selbstständige Überwachung von Anlagen nach Aktenlage oder Überwachungsplan; Vorortkontrollen; operative Kontrolle von Anlagenemissionen oder Immissionen bei Erfordernis; Erarbeitung von Kontrollberichten und Ermittlungsprotokollen bei Anlagenbegehungen insbesondere im Bereich Lärm
- selbstständiger Erlass/Kontrolle von Anordnungen nach § 26 BImSchG zur Messung anlagenbezogener Emissionen/Immissionen; Durchführung von Messungen anlagenbezogener Emissionen/Immissionen und fachliche Auswertung; Handhabung bereitgestellter Messtechnik; insbesondere im Bereich Lärm
- Vorbereitung von öffentlich-rechtlichen Verträgen Immissionsschutz (v. a. Lärm); Einleitung von Verfahren bei festgestellter Ordnungswidrigkeiten
- Zuarbeit zu Beschlussvorlagen für Umweltberichte
- rechnergestützte Dokumentationen von Betreiber- und Anlagendaten, Katastrophenschutz etc.
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene technisch-ingenieurwissenschaftliche Hochschulbildung, Diplom (FH, BA), Bachelor (FH, BA oder Uni) vorzugsweise in der Fachrichtung Lärmschutztechnik/Akustik oder andere Fachrichtung mit verfahrenstechnischen oder umwelttechnischen Bezügen
- Fahrerlaubnis Klasse B
Sie sollten darüber hinaus
- Kenntnisse auf dem Gebiet Akustik (Messtechnik/Messungsdurchführung, Lärmschutztechnik) mitbringen.
- Grundkenntnisse des Immissionsschutzrechts und des angrenzenden Umweltrechts im Zusammenhang mit den beschriebenen Tätigkeitsbereichen haben.
- die Bereitschaft zu Immissionsmessungen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (nachts und an Wochenenden) haben.
- über Kenntnisse im Verwaltungsverfahrensrecht verfügen.
- strukturell denken und arbeiten können sowie entscheidungsfähig und kommunikationsstark sein.
Was wir bieten
- tarifliches Entgelt plus Jahressonderzahlung
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
- Möglichkeit des Bildungsurlaubs, Sonderurlaubs
- Freistellung zu bestimmten familiären Anlässen
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
- Familienfreundlichkeit (z. B. durch flexible Arbeitszeit)
- umfangreiche Qualifizierungsangebote
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket)
- gute Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- fach- und zielgruppenspezifisches Einarbeitungsprogramm onboardING
Die Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der Landeshauptstadt Dresden einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de in deutscher Sprache. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.