Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität, sozialer und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. Ihr Reichtum ist vielfältig: Barocke Baudenkmale und überwältigende Kunstschätze treffen auf eine pulsierende Wissenschaft und Forschung. Die Weite der Elbwiesen, ihre Schlösser und Weinberge beeindrucken zahlreiche Gäste aus dem In- und Ausland. In Dresden, als wachsende Großstadt mit ca. 570.000 Einwohnern, lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten.
Als Arbeitgeberin bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzmöglichkeiten und persönlicher Entfaltung. Die Aufgaben sind vielfältig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.
Im Jugendamt, Abteilung Beistand-, Amtsvormund-, Amtspflegschaften der Landeshauptstadt Dresden, sind die Stellen
Sachbearbeiter Beistandschaften/Urkundsperson
(m/w/d)
Chiffre: 51230508
ab 16. Oktober 2023 und 1. Dezember 2023 unbefristet zu besetzen.
Bewerbung bis: 18. Juni 2023
Arbeitszeit: Vollzeit
Entgeltgruppe: 9c TVöD-V
Tätigkeitsbereich: Allgemeine Verwaltung
Diese Aufgaben erwarten Sie
- Beratung, Unterstützung, Beistandschaft gemäß §§ 18, 52a, 55 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII):
- Beratung für Mütter nichtehelicher Kinder zur Vaterschaft, zum Kindesunterhalt und sonstigen Fragen
- Beratung und Unterstützung für junge Volljährige in Fragen des Unterhaltes
- Erstellung von Anträgen und Schriftsätzen für Anspruchsberechtigte zur Unterhaltssicherung bzw. zur Klärung von Abstammungsfragen
- "3-Stufen Hilfe" für ratsuchende Anspruchsberechtigte bezüglich außergerichtlicher Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder außergerichtlicher Feststellung der Vaterschaft
- Beratung zum Unterhalt dem Grunde und der Höhe nach, sowie außergerichtliche Geltendmachung der Unterhaltsansprüche
- Kontaktaufnahme zum unterhaltspflichtigen Elternteil und Aufforderung zur Auskunftserteilung über wirtschaftlichen Verhältnisse
- Feststellung der Unterhaltshöhe durch Berechnung und Besprechung mit antragstellendem Elternteil
- Korrespondenz und Aufforderung zur Beurkundung mit unterhaltspflichtigen Personen bzw. deren Rechtsbeiständen
- Inverzugsetzung des Unterhaltspflichtigen, Aufforderung zur Nachweiserbringung von Erwerbsbemühungen
- Schriftwechsel mit Behörden und anderen Leistungserbringern, wie Jobcenter, Wohngeldstelle, im Zusammenhang mit der Feststellung des Unterhaltsanspruches
- Sicherung von Unterhaltsrückständen mittels Zwangsvollstreckung in bewegliches und unbewegliches Vermögen
- Realisierung des Unterhalts, Kontrolle der Unterhaltszahlungen, Androhung und Einleitung von Zwangsmitteln, Mitwirkung in Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung
- Beurkundung gemäß § 59 SGB VIII:
- urkundliche Anerkennung zur Absicherung der rechtlichen Ansprüche des Kindes auf Unterhalt, sowie von Sorgerechtsregelungen der leiblichen Eltern bezogen auf das Kind
- Feststellung der Identität der Beteiligten, Feststellung des Willens der Beteiligten, Belehrung über Rechtsfolgen
- Prüfung der Anträge auf Titelteilung für den Rechtsnachfolger und Sozialleistungsträger, Erstellen von Teilausfertigungen und Titelteilungen für den Rechtsnachfolger (Unterhaltsvorschussstelle bzw. Jobcenter)
- Beantragung, Anhörung und Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen
Das bringen Sie mit
- abgeschlossene Hochschulbildung, Diplom (FH, BA), Bachelor (FH, BA oder Uni) oder Fachwirt (VWA, BA) in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder Sozialverwaltung oder Angestelltenlehrgang II und
- ein eintragungsfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (nach Aufforderung).
Sie sollten darüber hinaus
- über Fachkenntnisse in den Rechtsbereichen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch verfügen,
- über strukturelles Denken und Arbeiten sowie über geistige Flexibilität verfügen,
- ein hohes Maß an Entscheidungsfähigkeit vorweisen können,
- Sicherheit im Auftreten besitzen und kooperationsfähig und kommunikativ sein.
Was wir bieten
- tarifliches Entgelt plus Jahressonderzahlung
- Möglichkeit der Übernahme in das Beamtenverhältnis bei Vorliegen der sachlichen und persönlichen Voraussetzungen
- 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr
- Möglichkeit des Bildungsurlaubs, Sonderurlaubs
- Freistellung zu bestimmten familiären Anlässen
- Betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes)
- Familienfreundlichkeit (z. B. durch flexible Arbeitszeit)
- umfangreiche Qualifizierungsangebote
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket)
- gute Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Gleichbehandlung aller sich bewerbenden Personen ist uns nicht nur gesetzlicher Auftrag, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Haben Sie Lust, Ihr Können und Ihre Ideen in der Landeshauptstadt Dresden einzubringen? Erfüllen Sie die Anforderungen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bewerben Sie sich mit Ihren vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de in deutscher Sprache. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.