Brandmeisteranwärter (m/w/d)

Stellenangebot

Das Brand- und Katastrophenschutzamt im Geschäftsbereich Wirtschaft, Digitales, Personal und Sicherheit schreibt für 2024 folgende Ausbildungsplätze aus:

Brandmeisteranwärter (m/w/d)

(Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene)


Chiffre: AFBM3724

Ausbildungsdauer: August 2024 bis August 2026

Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2023


Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 07.03.2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).

In der zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden Sie auf die vielfältigen, spannenden und herausfordernden Aufgaben einer Berufsfeuerwehr bei der Brandbekämpfung, Hilfeleistung und im Rettungsdienst vorbereitet. Die feuerwehrtechnische Ausbildung umfasst mehrere theoretische Lehrgänge und praktische Ausbildungsabschnitte. Die integrierte Ausbildung zum Rettungssanitäter gliedert sich in vier Abschnitte, die mindestens 520 Stunden umfasst und mit einer medizinischen Fachprüfung abschließt.

Während der praktischen Ausbildung

  • erfüllen Sie Weisungen Vorgesetzter während des Einsatzdienstes an Einsatzstellen und im Innendienst,
  • ist Ihre Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Geräten und Ausrüstung sowie zur Werterhaltung gefragt,
  • erfüllen Sie Aufgaben einer Truppfrau/eines Truppmannes nach Feuerwehrdienstvorschrift entsprechend erreichtem Ausbildungsstand und
  • sind Sie entsprechend Ihrer Qualifikation im Rettungsdienst tätig.

Sie schließen die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ab.

Beamtinnen/Beamte auf Widerruf erhalten während des gesamten Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach den geltenden Bestimmungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Für bereits ausgebildete Notfallsanitäter/-innen ist für die Dauer der Laufbahnausbildung die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages vorgesehen. 

Für den Vorbereitungsdienst kann gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) zugelassen werden, wer

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt,
  •  einen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:
  1) Realschulabschluss,
2) Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
3) einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
  • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens 165 cm groß ist,
  • nach amtsärztlichem Gutachten über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),
  • das Deutsche Sportabzeichen in Silber erworben hat,
  • aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdruck, nach seinen charakterlichen, geistigen und körperlichen Anlagen für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen "Äußeres Erscheinungsbild - Tätowierungen" beachten),
  • bei der Einstellung das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von 12 Jahren) und
  • mindestens die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt.

Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Rettungssanitäter (m/w/d) die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebenen Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der personalärztlichen Untersuchung geprüft.

Wünschenswert sind zusätzlich:
  • der Besitz eines Führerscheins für Fahrzeuge über 7,5 t oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rettungsdienst

Von den Bewerbern (m/w/d) wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.

Für diesen Ausbildungsplatz ist eine Bewerbung ausschließlich über das Online-Bewerberportal vorgesehen. Dort haben Sie die Möglichkeit neben den allgemeinen Angaben zu Ihrer Person, auch den tabellarischen Lebenslauf und die geforderten Zeugnisse sowie Nachweise hochzuladen. E-Mail-Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. 

Zur Bearbeitung der Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in maschinenlesbarer Form im Personalmanagementsystem bis zur Beendigung des Auswahlverfahrens gespeichert und ausschließlich für den Zweck dieses Verfahrens verarbeitet und genutzt. Ihre persönlichen Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. 

Bewerbende (m/w/d), die nach der Vorauswahl zum Eignungstest zugelassen werden, haben folgende Veranstaltungen zu absolvieren: 

  • Theoretischer Leistungstest   
    • z. B. Deutsch, Biologie, Allgemeinwissen, Mathematik, Logik
  • Praxistest  
    • z. B. Mengen und Entfernungen schätzen, Maßnahmen der Ersten Hilfe durchführen
  • Sporttest  
    • 200 m Schwimmen, CKCU-Test, Wechselsprünge, Liegestütze, Beugehang, Kasten-Bumerang-Test, 3000 m Ausdauerlauf
  • Auswahlgespräch 

Die Eignungstests und Auswahlgespräche finden im Februar und März 2024 statt. Bewerber, die für das Auswahlverfahren zugelassen werden, erhalten die Einladung bis spätestens Anfang Dezember 2023. 



Informationsblatt (für Stellenausschreibungen)

über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst

Gesundheitliche Anforderungen:

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
  • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten)
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen), abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)

Ausschlussgründe können insbesondere sein:

  • Zustand nach Bandscheibenoperationen
  • Ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
  • Wirbelgleiten
  • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
  • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
  • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis
  • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
  • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
  • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
  • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
  • chronische Infektionen z. B. Hepatitis B und C
  • Blutgerinnungsstörungen
  • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. hirnorganische Anfälle, Migräne
  • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
  • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
  • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma
  • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
  • Selbsttötungsversuche
  • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
  • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
  • Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
  • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
  • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
  • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
  • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

Zur Beachtung nach Laser-OP

  • Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
  • Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.



Erklärungsbogen (erst bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung auszufüllen)

zur amtsärztlichen Untersuchung von Bewerbern (m/w/d) für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst in Hinsicht auf das äußere Erscheinungsbild - Tätowierungen

Angaben Bewerber:

Name, Vorname:                                ________________________________

geb. am:                                               ________________________________

Tätowierungen:                                  ja/nein


*Vorgehensweise, wenn die Beantwortung mit ja erfolgt:

  •  Aushändigung der Fotos inklusive Bedeutung der vorhandenen Tätowierungen an den Amtsarzt ggf. Nachreichung

 Anzahl Tätowierungen:          ___


  • Bestätigung Amtsarzt, dass Tätowierungen mit Körper des Bewerbers übereinstimmen: 

  

___________________________

Datum, Unterschrift Amtsarzt


  • Wenn Tätowierungen vorhanden sind, die die charakterliche Eignung in Frage stellen, erfolgt die Übermittlung der Fotos inkl. der Bedeutung zur rechtlichen Würdigung an das Haupt- und Personalamt

Einverständniserklärung Bewerber:

 

____________________________

Datum, Unterschrift Bewerber

 


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