Brandmeisteranwärter/-in (m/w/d)

Stellenangebot

Die Landeshauptstadt Dresden ist eine von hoher Lebensqualität und kultureller Vielfalt geprägte Großstadt. In Dresden mit ca. 570.000 Einwohnerinnen und Einwohnern lässt es sich nicht nur hervorragend leben und wohnen, sondern auch arbeiten. Als Arbeitgeber bietet die Landeshauptstadt Dresden ein breites Spektrum unterschiedlicher Einsatzgebiete und persönlicher Entfaltungsmöglichkeiten. Die Aufgaben sind vielseitig, jeden Tag gilt es, an der Gestaltung der Stadt und ihrer zahlreichen bürgerschaftlichen Anliegen mitzuwirken.

Das Brand- und Katastrophenschutzamt ist für die Sicherstellung des abwehrenden und des vorbeugenden Brandschutzes, des Rettungsdienstes sowie für den Betrieb der Integrierten Regionalleitstelle (Notruf 112) in der Landeshauptstadt Dresden zuständig. Darüber hinaus übernehmen wir wichtige Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz.

Wir suchen für August 2025 bis zu 24

Brandmeisteranwärter/-innen (m/w/d)  
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene Fachrichtung Feuerwehr
Chiffre: AFBM3725

  • Bewerbung bis: 31. Oktober 2024
  • Arbeitszeit: Vollzeit
  • Entgelt- oder Besoldungsgruppe: Anwärterbezüge entsprechend SächsBesG, ggf. Anwärtersonderzuschlag für Notfallsanitäter/-innen
  • Standorte: Feuer- und Rettungswachen der Landeshauptstadt Dresden sowie externe Bildungseinrichtungen

Diese Aufgaben erwarten Sie

Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachrichtung Feuerwehr vom 07.03.2022 (Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung).
In der zweijährigen Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf werden Sie auf die vielfältigen, spannenden und herausfordernden Aufgaben einer Berufsfeuerwehr bei der Brandbekämpfung, Hilfeleistung, im Rettungsdienst und Katastrophenschutz vorbereitet. Die feuerwehrtechnische Ausbildung umfasst mehrere theoretische Lehrgänge und praktische Ausbildungsabschnitte. Die integrierte Ausbildung zum Rettungssanitäter, sofern nicht bereits vorhanden, gliedert sich in vier Abschnitte, die mindestens 520 Stunden umfasst und mit einer medizinischen Fachprüfung abschließt.

Während der praktischen Ausbildung

  • erfüllen Sie Weisungen Vorgesetzter während des Einsatzdienstes an Einsatzstellen und im Innendienst,
  • ist Ihre Mitarbeit bei der Erhaltung der Einsatzbereitschaft von Geräten und Ausrüstung sowie zur Werterhaltung gefragt,
  • erfüllen Sie Aufgaben einer Truppfrau/eines Truppmannes nach Feuerwehrdienstvorschrift entsprechend erreichtem Ausbildungsstand und
  • sind Sie entsprechend Ihrer Qualifikation im Rettungsdienst tätig.

Sie schließen die Ausbildung mit der Laufbahnprüfung für die Laufbahngruppe 1, zweite Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen ab.

Beamtinnen/Beamte auf Widerruf erhalten während des gesamten Vorbereitungsdienstes Anwärterbezüge nach den geltenden Bestimmungen des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Für bereits ausgebildete Notfallsanitäter/-innen ist für die Dauer der Laufbahnausbildung die Zahlung eines Anwärtersonderzuschlages in Höhe von 70 Prozent des Anwärtergrundbetrages vorgesehen. 

Was wir Ihnen bieten

Sie sind auf der Suche nach einer Tätigkeit mit Perspektive in Dresden? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Beschäftigte der Landeshauptstadt Dresden profitieren von zahlreichen Vorteilen und Möglichkeiten.

Freuen Sie sich auf...

  • eine überaus spannende, herausfordernde und abwechslungsreiche Ausbildung
  • ein leistungsstarkes und hoch motiviertes Team
  • vermögenswirksame Leistungen
  • 30 Tage Erholungsurlaub bei einer 5-Tage-Woche im Kalenderjahr und Möglichkeit des Bildungsurlaubs sowie Sonderurlaubs
  • umfangreiches Qualifizierungsangebot für fachliche sowie persönliche Weiterentwicklung
  • Vergünstigungen im Personennahverkehr (Job-Ticket, auch als Deutschlandticket)
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (z. B. durch abgestimmte Dienstplanung)

Das bringen Sie mit

  • freundliches, sicheres Auftreten
  • Bereitschaft zum Schichtdienst, auch an Wochenenden und Feiertagen
  • Einsatzbereitschaft und Motivation, Teamfähigkeit und persönliches Engagement
  • hohe psychische und physische Leistungsbereitschaft sowie Belastbarkeit

Für den Vorbereitungsdienst kann gemäß § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO) zugelassen werden, wer

  • die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetzes und nach § 4 des Sächsischen Beamtengesetzes erfüllt,
  •  einen geeigneten Bildungsabschluss wie folgt nachweist:
    •  Realschulabschluss,
    • Abschluss einer Hauptschule und eine für die Verwendung in der Feuerwehr förderliche abgeschlossene Berufsausbildung oder
    • einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand,
  • zum Zeitpunkt der Ernennung
    • das 18. Lebensjahr vollendet hat und
    • das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (Ausnahme bei Soldaten auf Zeit mit einem Dienstverhältnis von mindestens 12 Jahren möglich)
  • mindestens 165 cm groß ist,
  • nach amtsärztlichem Gutachten über die erforderliche gesundheitliche und körperliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst verfügt (bitte Informationsblatt beachten),
  • über ein nach dem 1. Januar 2024 ausgestelltes Deutsches Sportabzeichen mindestens in Silber erworben verfügt,
  • aufgrund eines Auswahlverfahrens insbesondere in den Bereichen Sport, Höhentauglichkeit sowie mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise und seiner charakterlichen, geistigen und körperlichen Fähigkeiten für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet erscheint (bitte Erklärungsbogen "Äußeres Erscheinungsbild - Tätowierungen" beachten),
  • den Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Kfz besitzt.

Darüber hinaus müssen Sie für die Tätigkeit als Rettungssanitäter/-in (m/w/d) die Standardschutzimpfungen, Impfungen gegen Hepatitis A und B, eine Immunität gegen Masern sowie weitere zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns rechtlich vorgeschriebenen Impfungen nachweisen. Einschränkungen des geforderten Impfschutzes (medizinische Kontraindikation) und der Nachweis der Impfungen werden im Rahmen der betriebsärztlichen Untersuchung geprüft.

Wünschenswert sind zusätzlich:
  • der Besitz eines Führerscheins für Fahrzeuge über 7,5 t oder
  • eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Rettungsdienst
  • Mehrsprachigkeit

Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird nach der Ausbildung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Dienstgeschäfte die Wohnortnähe zur Landeshauptstadt Dresden erwartet.

Wir sind überzeugt, dass Vielfalt und Chancengleichheit entscheidend für unseren Erfolg sind. Daher möchten wir insbesondere Frauen dazu ermutigen, sich auf diese Ausbildung zu bewerben.

Wir wertschätzen Vielfalt und möchten, dass unsere Beschäftigten die Stadtgesellschaft widerspiegeln. Wir begrüßen alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Senden Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen online über bewerberportal.dresden.de zu. Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung fehlende Unterlagen können bis spätestens 30. Juni 2025 nachgereicht werden.

Alle Informationen rund um das Auswahl- und Bewerbungsverfahren, zum Ausbildungsverlauf, wichtige Tipps und Hinweise zur Vorbereitung für das Auswahlverfahren sowie zum Angebot eines Jobtalks, bei dem sich Interessierte informieren und Fragen stellen können, finden Sie unter www.dresden.de/112karriere. 

Mit der Abgabe der Bewerbung willigen Sie der Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Detaillierte Hinweise zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie den Umgang mit den übersandten Unterlagen finden Sie unter: www.dresden.de/stellen.

Ihre Ansprechperson
Herr Schäfer
Tel. 0351-8155260

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Informationsblatt (für Stellenausschreibungen)

über wesentliche gesundheitliche Anforderungen und mögliche Ausschlusskriterien im Vorfeld zu Ihrer Bewerbung in den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst

Gesundheitliche Anforderungen:

  • kein Übergewicht (BMI über 27,5 kg/m2) bzw. Untergewicht (BMI unter 18 kg/m2).
  • Körpergröße zwischen 1,65 m und 1,95 m
  • keine Funktionsbehinderungen oder Bewegungseinschränkungen, die das Laufen, Stehen, Sitzen oder Schreiben beeinflussen
  • ausreichendes Sehvermögen auch ohne Sehhilfe (Brille/Kontaktlinse: optimale Korrektur darf +/-3 Dioptrien - im sphärischen Äquivalent - nicht überschreiten), die unkorrigierte Sehschäfte darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiben, keine Rotschwäche
  • leistungsfähiges Herz-Kreislaufsystem (da die Anforderungen an die Ausdauerleistungsfähigkeit besonders hoch sind, wird jede/er Bewerberin/er ausdrücklich empfohlen, sich mit Hilfe eines regelmäßigen Ausdauertrainings auf den Kreislauffunktionstest vorzubereiten)
  • saniertes, kariesfreies Gebiss. Kein herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- oder Totalprothesen), abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung
  • ausreichender Masernschutz vorliegend (Nachweis Impfausweis)

Ausschlussgründe können insbesondere sein:

  • Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperationen
  • ausgeprägte Formveränderung der Wirbelsäule (Skoliose, starkes Hohlkreuz, Rundrücken)
  • Wirbelgleiten
  • Augenlaseroperationen in den letzten 12 Monaten und Tragen von Kontaktlinsen (Ausgangsbefund vor OP nicht mehr als -5,0 bzw. +3,0 Dioptrien im sphärischen Äquivalent)
  • Allergien mit erforderlicher Dauermedikation oder Notwendigkeit zum Mitführen eines Notfallsets (z. B. Wespengiftallergie)
  • chronisch-rezidivierende Hauterkrankungen, z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis
  • chronisch-rezidivierende Lungen- und Atemwegserkrankungen z. B. Asthma bronchiale, hyperreagibles Bronchialsystem
  • chronisch-rezidivierende Darmerkrankungen z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn
  • Hernien im Leistenbereich, Zwerchfell oder Bauchdecke (bei Zustand nach Operationen, wenn hierdurch Belastungseinschränkungen gegeben sind, aktueller chirurgischer Befund erforderlich)
  • chronische Erkrankungen der Nieren/Harnwege
  • Zustand nach Herzinfarkt und/oder Operationen am Herzen und an Blutgefäßen
  • Bluthochdruck
  • chronische Infektionen z. B. Hepatitis B und C
  • Blutgerinnungsstörungen
  • chronische Erkrankungen des zentralen Nervensystems z.B. Krampfanfälle, Migräne
  • Störungen des Gehör-, Gleichgewichts- oder Geruchssinnes
  • Zuckererkrankungen (Diabetes mellitus)
  • schwerwiegende Erkrankungen des Immunsystems, Autoimmunerkrankungen z. B. Rheuma
  • Sprachfehler, die die Kommunikation beeinträchtigen
  • Selbsttötungsversuche
  • Psychische Erkrankungen (Depression, Schizophrenie, ausgeprägte Persönlichkeitsstörungen, Angsterkrankungen, Zwangsstörungen)
  • Suchterkrankungen (auch nichtstoffliche, z. B. Spielsucht, Internetsucht)
  • Erkrankungen/ Verletzungen, die zu vorzeitiger Gelenkabnutzung führen
  • habituelle Gelenkluxationen, ausgeprägte Überbeweglichkeit der Gelenke, ausgeprägte Bindegewebsschwäche
  • Kreuzbandschäden der Kniegelenke
  • bei Zustand nach operativen Eingriffen an Gelenken ist ein aktueller orthopädischer oder unfallchirurgischer Befund erforderlich
  • Krebserkrankungen, auch nach erfolgreicher Therapie

Zur Beachtung nach Laser-OP

  • Bitte suchen Sie vor der nächsten Untersuchung zur Verbeamtungstauglichkeit einen Augenarzt auf.
  • Bei diesem Augenarzt darf es sich nicht um den Arzt handeln, welcher Sie operiert/gelasert hat und die Untersuchung darf frühestens zwölf Monate nach dem Eingriff vorgenommen werden. Sie sollte einen Sehtest ohne und ggf. mit Korrektur, den Ausschluss von Narben, den Ausschluss von erhöhter Blendempfindlichkeit und die Bestimmung der Resthornhautdicke mit abschließender Aussage zum OP-Ergebnis enthalten. Diese Befunde sind zur amtsärztlichen Untersuchung vorzulegen.



Erklärungsbogen (erst bei der amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung auszufüllen)

zur amtsärztlichen Untersuchung von Bewerbern (m/w/d) für den feuerwehrtechnischen Einsatzdienst in Hinsicht auf das äußere Erscheinungsbild - Tätowierungen

Angaben Bewerber:

Name, Vorname:                                ________________________________

geb. am:                                               ________________________________

Tätowierungen:                                  ja/nein


*Vorgehensweise, wenn die Beantwortung mit ja erfolgt:

  •  Aushändigung der Fotos inklusive Bedeutung der vorhandenen Tätowierungen an den Amtsarzt ggf. Nachreichung

 Anzahl Tätowierungen:          ___


  • Bestätigung Amtsarzt, dass Tätowierungen mit Körper des Bewerbers übereinstimmen: 

  

___________________________

Datum, Unterschrift Amtsarzt


  • Wenn Tätowierungen vorhanden sind, die die charakterliche Eignung in Frage stellen, erfolgt die Übermittlung der Fotos inkl. der Bedeutung zur rechtlichen Würdigung an das Haupt- und Personalamt

Einverständniserklärung Bewerber:

 

____________________________

Datum, Unterschrift Bewerber

 


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